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Schongebiete und Schutzgebiete – wer kennt sich aus?

Vielleicht schon mal gehört, aber ganz klar sind diese Regelungen noch nicht?

Heute erklären uns Manfred Zink von der Münchner Sektion des Deutschen Alpenvereins und Alexander Römer, Naturschutz Ranger im Landkreis Miesbach, was es mit den Schutz- und Schongebieten auf sich hat und woran ich mich im Gelände besser halten sollte, damit auch noch unsere Nachkommen die Natur genießen können.

 

 

Neben den „freiwillig“ zu meidenden Wald-Wild-Schongebieten, die der Deutsche Alpenverein ausschreibt, gibt es inzwischen – ganz besonders im Rotwandgebiet – einige Bereiche, in denen bereits ein richtiges Betretungsverbot gilt. Wer in diesen Wildschutzzonen erwischt wird, muss mit Strafen rechnen. Hier schützt auch Unwissenheit vor Strafe nicht. Da kann es schon mal passieren, dass man Ranger Alexander Römer oder seinem Kollegen Andreas Köpferl über den Weg läuft, die dafür sorgen, dass die Betretungsverbote auch eingehalten werden.

Ziel von allem ist es, den Tieren einen ungestörten Lebensraum zum Überwintern zu ermöglichen und die Aufzucht der Jungtiere zu gewährleisten.

Der Zeitraum der Wildschutzgebiete gilt in der Regel vom 1.12. bis 14.7., dabei sind der Energiesparmodus sowie die Balz- und Brutzeit der Tiere berücksichtigt.

Großer Apell des DAV also, sich an die Schongebiete zu halten, sodass die Umweltbehörde nicht gezwungen ist, Maßnahmen im Rahmen von Betretungsverboten und somit Wildschutzgebieten zu ergreifen. Solange die Tiere eine Chance haben, zu überleben, müssen keine weiteren Schongebiete in Schutzgebiete umgewandelt werden.

Der DAV informiert online ausführlich über die ausgeschriebenen Zonen zum Schutz und Erhalt des Lebensraums von Wildtieren.

Wenn man also eine Tour plant, sollte man sich im Vorfeld informieren, wo diese Gebiete sind, und die Route entsprechend anpassen. Schon- und Schutzgebiete sind in den neueren Papierkarten des DAV eingezeichnet, aber auch digital bei Outdooractive und Alpenvereinaktiv zu finden, wenn man sie sich mit einem „Klick“ in der Legende anzeigen lässt.

 

 

Mehr zum Thema Wildschutzgebiet Rotwand: Wildschutzgebiet Rotwandgebiet – Alpenverein München & Oberland (alpenverein-muenchen-oberland.de)

 

 

 

Susanne Viehweger

Dipl. Sportwissenschaftlerin & Outdoor Enthusiast. Arbeitet als Sportlehrerin & Outdoorguide. Mit ihrem eigenen Unternehmen 'Happy Moving Outdoors' (www.happymovingoutdoors.de) vermittelt sie Leidenschaft für den Sport an der frischen Luft.

 

 

 

Wildschutzgebiet im Rotwandgebiet

Das Landratsamt Miesbach hat im Rotwandgebiet ein Wildschutzgebiet ausgewiesen.

 

 

Eine genaue Karte findest du hier: https://www.landkreis-miesbach.de/WildschutzgebietRotwand

 

Vom 1. Dezember bis 14. Juli darf das 320 Hektar große, nicht zusammenhängende Gebiet rund um Lempersberg, Benzingspitz, Wildes Fräulein/Jägerkamp und Maroldschneid ab sofort nicht mehr betreten werden. Es soll niemand aus der Natur ausgeschlossen werden, betont das Landratsamt Miesbach. Ziel ist es, Wildtiere, beispielsweise das Birk- und Auerhuhn, zu schützen. Diese werden durch Wanderer und Tourengeher, vor allem im Winter, erheblich gestört. Bei der Festsetzung des Wildschutzgebiets rund um die Rotwand wurden Interessen abgewogen. Vertreter aus der Landwirtschaft, des Forstbetriebs Schliersee, Touristikern der Alpenregion Tegernsee Schliersee und Naturnutzervertretern des Deutschen Alpenvereins haben es sich nicht leicht gemacht: Entstanden ist ein Wildschutzgebiet mit verschiedenen Zonen. Die Karte scheint beim ersten Betrachten fast ein wenig kompliziert. Grund hierfür ist der Wunsch, so viel Freiheit für Sport zuzulassen wie möglich, und auf der anderen Seite den bestmöglichen Schutz für die Wildtiere zu bieten. So ist etwa der Weg vom Gipfel des Jägerkamp Richtung Westen sowie der Weg 642 (Nordanstieg von der Jägerbauernalm zum Jägerkamp) bereits ab 31. März wieder freigegeben.

 

Ich treffe mich mit Alex Römer, Ranger für das Landratsamt Miesbach, an der Rauhkopfhütte. Er hat einen präparierten Birkhahn dabei. Sofort sprechen uns Skitourengeher an. „Es ist besser, wenn man kennt, was man schützen soll“, sagt Alex Römer. Derzeit leben hier noch etwa 25 Birkhühner. Diese müssen unbedingt geschützt werden, um das Birkhuhn bei uns zu erhalten. Die Wildtiere werden durch Tourengeher oft aus ihren Winterlebensräumen vertrieben und können im Frühjahr nicht ungestört balzen, brüten und ihren Nachwuchs aufziehen. Mit den Wildschutzzonen sollen ungestörte Rückzugsorte geschaffen werden. „Wenn wir alle zusammenhelfen und jeder das Schutzgebiet respektiert, können wir es schaffen, diese prächtigen Vögel zu erhalten!“, appelliert Alex Römer.

 

Wenn du im Gelände unterwegs bist und Alex Römer triffst, sprich ihn an. Er weiß viel über Birkhühner und erzählt dir gerne mehr über die schönen Vögel ‒ wie viel Futter sie im Winter benötigen und dass sie sogar mit so was wie Schneeschuhen aufwarten können.

Merkmale: Birkhahn – glänzend blau-schwarz mit leierförmigem Schwanz

Birkhuhn – braun mit gekerbtem Schwanz

Lebensweise: Nest am Boden, lebt in Mooren, Heiden, Krummholzonen der Alpen

Vorkommen: selten

 

 

„Die Verordnung, die die Jagd- und die Naturschutzbehörde am Landratsamt gemeinsam erarbeitet haben, sieht ein Betretungs- und Fahrverbot in diesem Gebiet vor. Ausnahmen gibt es nur für die ordnungsgemäße Ausübung von Jagd, Forst und Almwirtschaft. Wer das Gebiet entgegen des Verbots betritt oder befährt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € rechnen. Schilder an den Grenzen des Gebiets sowie an allen Parkplätzen der Region werben mit großen Karten und Informationen zur Bedrohung der Raufußhühner um Verständnis für die Maßnahme!“ Landratsamt Miesbach https://www.landkreis-miesbach.de/WildschutzgebietRotwand

 

 

Für alle Touren gilt: Ein Lawinenverschüttetensuchgerät, kurz: LVS-Gerät, eine Sonde und eine Schaufel gehören bei jeder Tour im freien Gelände in den Rucksack. Informiere dich vor der Tour über die Gefahren im Gelände. Wer sich ohne Kenntnisse ins freie Gelände wagt, geht ein sehr hohes Sicherheitsrisiko ein. Du bist für dich selbst verantwortlich. Eine Haftung wird nicht übernommen.

 

 

 

Judith Weber

Heimatverliebt und reiselustig. Ich liebe Schliersee zu jeder Jahreszeit und bin immer auf der Suche nach neuen Blickwinkeln und Inspirationen. Mit einem Auge für das aktuelle Geschehen interessiere ich mich für alles, was in Schliersee los ist.

 

 

 

Laich-Schutzzone am Schliersee – warum sie so wichtig ist und unbedingt beachtet werden sollte

Im Schliersee ist seit diesem Jahr am Kurpark vor der Vitalwelt eine Laich-Schutzzone ausgewiesen. Diese Zone liegt zwischen dem Uferbereich und den 15 gelben Bojen, die miteinander verbunden sind. Der Untergrund im Schliersee wurde an dieser Stelle mit erheblichen Kosten aufgewertet. Hierbei wurden mehrere Tonnen Kies in den flachen Uferbereich eingebracht. Es ist die einzige derartige Schutzzone am Schliersee und am Spitzingsee. Bei den zu schützenden Fischen handelt es sich vor allem um Lauben und andere Kieslaicher.

Die Laube ist die Grundnahrung für viele andere im See heimischen Fische. Und damit auch im weiteren Sinne lebenswichtig für fischfressende Wasservögel wie den Haubentaucher.

Die Laube, auch Ukelei genannt, pflanzt sich im Frühling und Frühsommer im seichten Wasser fort. Sie schließt sich während der Laichzeit mit anderen Lauben zu einem Schwarm zusammen und klebt nachts portionsweise 1.500‒8.000 gelbliche Eier, Rogen genannt, an flachen, kiesigen Stellen an Steine und Pflanzen. Nach etwa einer Woche schlüpfen bereits die Jungfische. Sie fressen mit Vorliebe Mücken, was man an den kleinen, kreisrunden Stellen an der Wasseroberfläche erkennen kann. Diese bilden sich, sobald die Fische mit ihrem Maul die Wasseroberfläche durchbrechen, um die Insekten zu fangen.

Die Population der Lauben nahm in den letzten Jahren immer mehr ab. Die rückläufigen Laubenbestände führen wiederum in der Folge zu einem rückläufigen Bestand anderer Fischarten im Schliersee. Daher wurde die Fischereigemeinschaft vom Landratsamt damit beauftragt, eine Laich-Schutzzone einzurichten.

Menschen gehen an Kiesplätzen besonders gerne ins Wasser. Genau hier haben die Lauben und auch andere Kieslaicher jedoch ihren Rogen abgesetzt. Das Betreten dieser Stellen führt dazu, dass sich Schwebestoffe auf dem Fischlaich festsetzen und dieser daran stirbt oder gleich zertrampelt wird. Um den Laich zu schützen, wurde daher am Ufer des Kurparks ein Betretungs- und Badeverbot festgelegt. Auch jeglicher Wassersport ist an dieser Stelle verboten. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen bis zu 5.000 € verhängt werden. Ein derartiges Projekt zum aktiven Tierschutz gibt es an keinem anderen bayerischen Alpensee.

 

 

Die durch die Fischereigemeinschaft Schliersee-Spitzingsee durchgeführte Maßnahme trägt in erheblichem Maße dazu bei, das ökologische Gleichgewicht und damit viele Fischarten zu erhalten. Die oberste Prämisse der Mitglieder lautet dabei: aufklären statt bestrafen. Helfen Sie daher mit und berücksichtigen Sie an dieser Stelle das Betretungs- und Badeverbot und auch die anderen Vogelschutzzonen im See, welche einen Rückzugsort für Stockenten, Blesshühner und Haubentaucher darstellen. Es gibt am Schliersee viele andere wunderschöne Plätze, an denen Sie ungehindert ins Wasser gehen können …

 

 

Ulrike Mc Carthy

Geborene Münchnerin und seit vielen Jahren begeisterte „Wahl-Schlierseerin“ Personaldiagnostikerin, Trainerin, Seminarleiterin, Hypno- und Gesprächstherapeutin, Hofbetreuerin im altbayerischen Dorf und vor allem Hobby-Fotografin.