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Schongebiete und Schutzgebiete – wer kennt sich aus?

Vielleicht schon mal gehört, aber ganz klar sind diese Regelungen noch nicht?

Heute erklären uns Manfred Zink von der Münchner Sektion des Deutschen Alpenvereins und Alexander Römer, Naturschutz Ranger im Landkreis Miesbach, was es mit den Schutz- und Schongebieten auf sich hat und woran ich mich im Gelände besser halten sollte, damit auch noch unsere Nachkommen die Natur genießen können.

 

 

Neben den „freiwillig“ zu meidenden Wald-Wild-Schongebieten, die der Deutsche Alpenverein ausschreibt, gibt es inzwischen – ganz besonders im Rotwandgebiet – einige Bereiche, in denen bereits ein richtiges Betretungsverbot gilt. Wer in diesen Wildschutzzonen erwischt wird, muss mit Strafen rechnen. Hier schützt auch Unwissenheit vor Strafe nicht. Da kann es schon mal passieren, dass man Ranger Alexander Römer oder seinem Kollegen Andreas Köpferl über den Weg läuft, die dafür sorgen, dass die Betretungsverbote auch eingehalten werden.

Ziel von allem ist es, den Tieren einen ungestörten Lebensraum zum Überwintern zu ermöglichen und die Aufzucht der Jungtiere zu gewährleisten.

Der Zeitraum der Wildschutzgebiete gilt in der Regel vom 1.12. bis 14.7., dabei sind der Energiesparmodus sowie die Balz- und Brutzeit der Tiere berücksichtigt.

Großer Apell des DAV also, sich an die Schongebiete zu halten, sodass die Umweltbehörde nicht gezwungen ist, Maßnahmen im Rahmen von Betretungsverboten und somit Wildschutzgebieten zu ergreifen. Solange die Tiere eine Chance haben, zu überleben, müssen keine weiteren Schongebiete in Schutzgebiete umgewandelt werden.

Der DAV informiert online ausführlich über die ausgeschriebenen Zonen zum Schutz und Erhalt des Lebensraums von Wildtieren.

Wenn man also eine Tour plant, sollte man sich im Vorfeld informieren, wo diese Gebiete sind, und die Route entsprechend anpassen. Schon- und Schutzgebiete sind in den neueren Papierkarten des DAV eingezeichnet, aber auch digital bei Outdooractive und Alpenvereinaktiv zu finden, wenn man sie sich mit einem „Klick“ in der Legende anzeigen lässt.

 

 

Mehr zum Thema Wildschutzgebiet Rotwand: Wildschutzgebiet Rotwandgebiet – Alpenverein München & Oberland (alpenverein-muenchen-oberland.de)

 

 

 

Susanne Viehweger

Dipl. Sportwissenschaftlerin & Outdoor Enthusiast. Arbeitet als Sportlehrerin & Outdoorguide. Mit ihrem eigenen Unternehmen 'Happy Moving Outdoors' (www.happymovingoutdoors.de) vermittelt sie Leidenschaft für den Sport an der frischen Luft.

 

 

 

Wildschutz-Zonen beachten | Das Wild braucht im Winter viel Ruhe

Ich treffe mich mit Förster Engelbert Holzner im Wintergatter am Spitzingsee. Hier wird Rotwild gefüttert, damit die Wildtiere in der für sie sehr schweren Zeit im Winter genügend Ruhe finden. Außerdem wird so der Bergschutzwald vor Verbiss geschützt.

 

 

Welche Wildschutz-Zonen haben wir im Spitzingsee-Gebiet?

Zum einen gibt es das Wintergatter. Es hat eine Fläche von 27 Hektar und ist mit einem zwei Meter hohen Zaun eingezäunt. Dieser geschützte Raum für Wildtiere, „Klausgraben“ genannt, darf vom 1. Dezember bis 10. Mai nicht betreten oder befahren werden. Normalerweise finden hier Schaufütterungen statt. Leider ist das coronabedingt derzeit nicht möglich.

„Zweck des Wildschutzgebiets ‚Klausgraben‘ sind der Schutz der Rotwildschaufütterung vor Störung, der Schutz der angrenzenden Fichtenbestände vor störungsbedingten Schälschäden und der Schutz der Waldverjüngung von Verbiss-Schäden im Winter und zu Beginn der Vegetationszeit.“

 

Dem Wild auch in den Hochlagen Ruhezonen gönnen

Dann haben wir aber auch noch Schutzzonen in den Hochlagen. Die Schongebiete sind auch im Gelände beschildert. „Da geht es hauptsächlich um das Birkwild, Gamswild und um Schneehasen“, erklärt Engelbert. Alle Wildtiere brauchen im Winter viel Ruhe. „Jedes Mal, wenn sie aufgeschreckt werden, schwächt das den Organismus“, sagt er. Das erhöht die Gefahr, dass etwa das Birkhuhn oder der Schneehase einem Beutegreifer wie Fuchs oder Adler zum Opfer fallen. „Oder sie verenden, weil sie verhungern“, ergänzt er. Im Spitzingsee-Gebiet gibt es nur noch rund 20 Birkhühner. Die gilt es zu schützen. Beim Gams- und Rotwild steigt bei einer Störung der Energieverbrauch und sie verlassen die Schutzgebiete. „Sie gehen dann eventuell in Schutzwaldsanierungsgebiete, wo wir sie nicht haben wollen“, sagt Engelbert.

 

 

Tipp für die Tourenplanung

Schon vor 25 Jahren hat der Alpenverein Wald-Wild-Schongebiete ausgewiesen, die im Winter nicht betreten werden sollen. Das ist eine freiwillige Regelung zum Schutz der Natur. Diese Gebiete sind auf den DAV-Karten eingezeichnet. Eine Beschilderung vor Ort informiert den Wintersportler im Gelände. Aber auch online kannst du dich informieren: Die App „alpenvereinaktiv“ hilft dir vorab bei der Tourenplanung.

 

 

 

Judith Weber

Heimatverliebt und reiselustig. Ich liebe Schliersee zu jeder Jahreszeit und bin immer auf der Suche nach neuen Blickwinkeln und Inspirationen. Mit einem Auge für das aktuelle Geschehen interessiere ich mich für alles, was in Schliersee los ist.